Professionelle Reinigung für Steuerberaterkanzleien in Münster. Reinigung nach Feierabend, Mandantenakten bleiben unberührt, Verschwiegenheit schriftlich geregelt.
Münster ist mit rund 21 größeren Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzleien und insgesamt mehreren hundert Berufsträgern ein bedeutender Standort für steuerliche Beratung in Nordrhein-Westfalen. Dazu kommen zahlreiche kleinere Einzelkanzleien und Zweigstellen in den Stadtteilen. Ob große Sozietät mit mehreren Partnern oder Ein-Mann-Kanzlei im Kreuzviertel – allen ist gemein: Sie arbeiten mit hochsensiblen Finanzdaten ihrer Mandanten.
Wir reinigen Steuerberaterkanzleien in Münster abends nach Feierabend, also typischerweise ab 18 Uhr bis 22 Uhr. Das ist nicht zufällig so, sondern bewusst: Während der Kanzleizeiten finden Mandantengespräche statt, Unterlagen liegen auf Schreibtischen, Bildschirme zeigen Buchhaltungsdaten. Reinigung in diesem Zeitfenster wäre ein unnötiges Risiko – sowohl für die Verschwiegenheitspflicht nach § 57 StBerG als auch für die DSGVO.
Der Umgang mit Mandantenunterlagen ist bei uns klar geregelt: Akten und Papiere werden nicht bewegt. Wenn ein Aktenstapel die Reinigung erschwert, lassen wir den betreffenden Bereich ungereinigt. Auf Bildschirme und Tastaturen fassen wir nicht. Jeder unserer Mitarbeiter unterzeichnet eine Verschwiegenheitserklärung vor dem ersten Einsatz und wird auf den Umgang mit Kanzleiräumen geschult.


In einer Steuerkanzlei geht es nicht nur um Sauberkeit, sondern um geschützte Räume. Unsere Mandantendaten sind unser wichtigstes Gut – das sagen alle Steuerberater. Wir behandeln sie genauso.
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