Reinigung für Anwaltskanzleien, Notariate und Steuerberatungen in Münster. Abends nach Ende der Mandantentermine, mit Verschwiegenheitserklärung nach § 43a BRAO und festem Reinigungsteam.
In einer Anwaltskanzlei liegt auf jedem Schreibtisch etwas, das niemanden von außen etwas angeht. Mandantenakten, Schriftsätze, Notizen aus laufenden Verfahren. Wer hier reinigt, bewegt sich zwischen Unterlagen, die dem Berufsgeheimnis unterliegen. Genau darauf ist unsere Arbeitsweise ausgelegt.
Wir reinigen Kanzleien in Münster abends zwischen 18 und 22 Uhr – nach Ende der Mandantentermine. Das genaue Zeitfenster legen wir gemeinsam fest. Für Einzelkanzleien reicht meist eine Reinigung 1–2× pro Woche, für Sozietäten mit mehreren Partnern und Besprechungsräumen empfehlen wir 3–5× wöchentlich.
Jede Reinigungskraft, die bei Ihnen eingesetzt wird, unterzeichnet vorab eine Verschwiegenheitserklärung nach § 43a BRAO. Aktenräume und Archive werden nicht betreten. Papiere und Unterlagen auf Schreibtischen werden nicht bewegt – auch nicht, um darunter zu reinigen. Was liegen bleibt, liegt am nächsten Morgen genauso da.
Was hier beschrieben ist, ist im Kern unsere Büroreinigung in Münster – abgestimmt auf Ihre Räume und Zeiten. Fensterflächen und Glastrennwände laufen über die Glasreinigung, eine einmalige Grundreinigung bietet sich vor dem Start oder nach einem Umzug an. Alle Leistungen im Überblick: Gebäudereinigung Münster.
Eine Kanzlei empfängt Mandanten in einer Situation, in der Vertrauen zählt. Ein unaufgeräumter Empfang oder ein ungepflegter Besprechungsraum arbeitet dagegen. Und eine Reinigungskraft, die in Unterlagen blättert, ist ein Risiko, das sich niemand leisten kann.
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