Professionelle Reinigung für Rechtsanwaltskanzleien, Notariate und Sozietäten in Münster. Unsere Teams arbeiten abends zwischen 18 und 22 Uhr – nach Ende der Mandantengespräche, außerhalb der Kernarbeitszeit.
Münster ist mit dem Oberlandesgericht, dem Verwaltungsgericht und dem Finanzgericht einer der wichtigsten Gerichtsstandorte Nordrhein-Westfalens. Entsprechend hoch ist die Dichte an Anwaltskanzleien, Sozietäten und Notariaten in der Stadt – von der Einzelkanzlei bis zur überregional tätigen Sozietät mit mehreren Partnern. Diese Kanzleien haben alle ein gemeinsames Merkmal: Sie arbeiten mit hochsensiblen Mandanteninformationen. Und genau darauf muss ein Reinigungsdienstleister eingestellt sein.
Wir reinigen Anwaltskanzleien in Münster abends zwischen 18 und 22 Uhr, nach Abschluss der Mandantentermine. Das ist ausdrücklich mit unseren Kanzleikunden abgestimmt – während der Bürozeit laufen vertrauliche Gespräche, Akten liegen offen auf Schreibtischen, Sozien besprechen Fälle am Telefon. Reinigung zu diesem Zeitpunkt wäre sowohl störend als auch ein Risiko für die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht.
Unser Grundsatz bei der Kanzleireinigung ist klar: Aktenräume werden nicht betreten, Akten auf Schreibtischen nicht bewegt, Papiere werden nicht einmal umgeschoben. Wenn ein Ordner den Abfalleimer blockiert, lassen wir den Eimer stehen. Jeder unserer Mitarbeiter unterzeichnet vor dem ersten Einsatz eine Verschwiegenheitserklärung im Sinne der anwaltlichen Schweigepflicht – das gehört bei uns zum Standard, nicht zum Aufpreis.


Kanzleireinigung ist keine gewöhnliche Büroreinigung. Der Unterschied liegt nicht nur in den Reinigungsmitteln, sondern im Umgang mit Diskretion, Aktenvertraulichkeit und festen Abläufen. Wir haben uns darauf eingestellt.
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