Was ist Unterhaltsreinigung überhaupt?

Unterhaltsreinigung ist die regelmäßige, laufende Reinigung von Büros, Gewerbeflächen und Gebäuden. Sie hält die Sauberkeit auf einem gleichbleibenden Niveau – täglich, mehrmals pro Woche oder wöchentlich. Im Unterschied zur Grundreinigung oder Sonderreinigung geht es nicht darum, einmalig intensiv zu reinigen, sondern dauerhaft ordentliche Verhältnisse zu gewährleisten.

In Münster ist Unterhaltsreinigung für Büros, Praxen, Kanzleien und Gewerbeimmobilien die häufigste Form der professionellen Gebäudereinigung.

Was ist typischerweise enthalten?

Der genaue Leistungsumfang wird im Reinigungsplan (Leistungsverzeichnis) festgelegt. Typischerweise beinhaltet die Unterhaltsreinigung folgende Leistungen:

Böden: Staubsaugen von Teppichen und Polsterböden, Fegen und Wischen von Hartböden (Laminat, Fliesen, Parkett). Pflegereinigungs- und Wischpflege nach Bodenart.

Oberflächen: Abwischen von Schreibtischen, Besprechungstischen, Fensterbänken, Heizkörpern, Lichtschaltern und Türgriffen. Entstauben erreichbarer Flächen.

Sanitäranlagen: Reinigung und Desinfektion von Toiletten, Urinalen, Waschbecken und Armaturen. Reinigung von Wand- und Bodenfliesen. Auffüllen von Seifenpendern, Papierhandtuchhältern und Toilettenpapierhaltern.

Küchen und Pausenräume: Reinigung von Arbeitsflächen, Spülbecken und Außenflächen von Geräten. Auffüllen von Geschirrtüchern und Reinigungsmitteln nach Vereinbarung.

Müll: Leeren und Reinigen von Mülleimern, Müllsäcke austauschen (nach Mülltrennung).

Eingangsbereiche und Flure: Wischen von Böden, Reinigung von Glastüren innen, Sauberhaltung von Eingangsbereichen.

Was ist NICHT in der Unterhaltsreinigung enthalten?

Das ist mindestens genauso wichtig zu wissen. Folgendes gehört typischerweise nicht zur Unterhaltsreinigung:

Fenster und Glasreinigung außen: Die Außenreinigung von Fenstern ist eine eigenständige Leistung – Glasreinigung. In Münster bieten wir das separat an, je nach Objekt monatlich, quartalsweise oder nach Bedarf.

Teppichreinigung: Die maschinelle Tiefenreinigung von Teppichen ist keine Unterhaltsleistung. Wir empfehlen alle 1–2 Jahre eine professionelle Teppichreinigung.

Grundreinigung von Böden: Intensive Pflege, Kristallisation oder Versiegelung von Hartböden gehört zur Grundreinigung, nicht zur Unterhaltsreinigung.

Reinigung von Innenrollos und Jalousien: Wird separat beauftragt.

Polsterreinigung: Bürostühle und Sofas werden nicht in der Unterhaltsreinigung nassgereinigt.

Wie oft sollte gereinigt werden?

Als Faustregel gilt: Je mehr Personen ein Büro nutzen und je häufiger Kunden kommen, desto öfter sollte gereinigt werden. Ein kleines 3-Personen-Büro in Münster kommt oft mit 1–2 Reinigungen pro Woche gut aus. Ein Büro mit Kundenverkehr oder mehr als 10 Mitarbeitern sollte täglich gereinigt werden.

Bei Blitzsauber beraten wir Sie kostenlos und legen gemeinsam mit Ihnen das passende Reinigungsintervall fest – ohne Überverkauf, ohne unnötigen Aufwand.

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