Warum Praxisreinigung eine eigene Kategorie ist

Eine Arztpraxis oder Zahnarztpraxis ist kein Büro. Die Anforderungen an Sauberkeit und Hygiene sind deutlich höher – nicht nur aus ästhetischen Gründen, sondern aus medizinischen und rechtlichen. Patienten mit geschwächtem Immunsystem, offene Wunden, medizinische Geräte – in diesem Umfeld kann mangelnde Hygiene direkte gesundheitliche Folgen haben.

In Münster gibt es eine hohe Dichte an Arzt- und Zahnarztpraxen – besonders im Südviertel, im Kreuzviertel und entlang der Weseler Straße. Wir betreuen mehrere Praxen regelmäßig und kennen die Anforderungen aus der Praxis.

Rechtliche Grundlagen

Für Arztpraxen in Deutschland gelten die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) für Hygiene in der Arztpraxis sowie die Hygienevorschriften der jeweiligen Landesärztekammer. Beide empfehlen klare Reinigungs- und Desinfektionspläne, die dokumentiert werden sollten.

Als Praxisinhaber sind Sie verpflichtet, einen Hygieneplan zu erstellen und umzusetzen. Teil dieses Plans ist die Regelung der Gebäudereinigung – wer reinigt was, wie oft, mit welchen Mitteln.

Reinigungsfrequenzen für Praxen

Behandlungsräume: Nach jedem Patienten Desinfektion der Kontaktflächen (Liege, Armaturen, Lichtschalter). Tägliche Grundreinigung nach Praxisschluss.

Wartezimmer: Mindestens täglich, bei hohem Patientenaufkommen mehrmals täglich – Böden, Stühle, Türgriffe, Tische.

Sanitäranlagen: Täglich, mit Desinfektionsreinigern. Armaturen und Türgriffe mehrmals täglich.

Empfangsbereich: Täglich – Theke, Tastatur, Telefon, Türgriffe.

Flure und Treppenhäuser: Täglich bei Praxen, wöchentlich wenn die Reinigung mit dem Gebäudedienstleister geteilt wird.

Was professionelle Praxisreinigung von normaler Büroreinigung unterscheidet

Desinfektionsmittel: Für Praxen sind Flächen-Desinfektionsmittel mit VAH-Listung (Desinfektionsmittel-Liste des Verbunds für Angewandte Hygiene) erforderlich. Normale Reinigungsmittel reichen nicht aus.

Dokumentation: Reinigung und Desinfektion in Praxen sollte dokumentiert werden – Datum, Mitarbeiter, Bereiche. Das ist bei Hygienekontrollen durch das Gesundheitsamt wichtig.

Schulung des Reinigungspersonals: Reinigungskräfte in Praxen müssen in Hygieneanforderungen und im Umgang mit Desinfektionsmitteln geschult sein.

Getrennte Reinigungsutensilien: Wischmopp und Tücher für Behandlungsräume dürfen nicht für Sanitäranlagen verwendet werden – Farbcodiersystem ist Pflicht.

Unser Ansatz für Praxen in Münster

Bei Blitzsauber schulen wir unsere Mitarbeiter speziell für die Anforderungen von Praxisreinigung. Wir erstellen für jede Praxis einen individuellen Reinigungsplan, nutzen VAH-gelistete Desinfektionsmittel und dokumentieren unsere Leistungen auf Wunsch. Sprechen Sie uns an – wir kennen die Anforderungen und halten sie ein.

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